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Die Öffnungszeiten

Mo - Sa: 7AM - 8PM

Zu welcher Zulassungsstelle muss ich?

An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson sind nach Paragraph 46 Absatz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung nur in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Informationen zur Zulassung sowie die Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite der Behörde.

Hier können Sie das Dokument als „pdf“ herunterladen und ausdrucken: Servicetipp Kfz-Zulassung

Welche Papiere sind nötig?

In jedem Fall brauchen Sie den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Versicherungsbestätigung, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Ihren Personalausweiß. Abhängig vom Zulassungsvorgang sind zudem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Bericht und EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorzulegen. Nur wenn alle Papiere komplett und gültig sind (siehe Tabelle), gibt es die gewünschte Zulassung.

Wofür ist die eVB-Nummer erforderlich?

Seit März 2008 ersetzt die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, die Doppelkarte. Mit der siebenstelligen Kennziffer kann die Zulassungsstelle alle erforderlichen Versicherungsdaten des Halters bei der zentralen Stelle der Versicherer abrufen. Haben Sie keine Kenntnis über Ihre Nummer, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten die eVB dann in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Wie läuft die Zulassung ab?

Fünf Schritte sind in der Regel nötig:
> Prüfung der vorgelegten Dokumente durch einen Sachbearbeiter
> Erteilung eines Kennzeichens, dazu Zulassungsantrag unterschreiben
> Zulassungsgebühr bezahlen, Quittung zur Vorlage nicht vergessen
> Kennzeichen prägen lassen und kaufen
> Am Abgabeschalter gibt es die gesiegelten Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere

Was kostet die Zulassung?

Je nach Vorgang liegen die Gebühren zwischen 50 Cent, etwa für ein Klebesiegel, und bis zu 100 Euro, etwa für die Erteilung roter Kennzeichen. Für die Anmeldung eines Neuwagens werden rund 26 Euro fällig. Die genauen Preise nennt die Zulassungsstelle, sie sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Tabelle listet durchschnittliche Kosten auf.

Ist die Internetzulassung möglich?

Eine vollständige Online-Zulassung ist laut Bundesverkehrsministerium in absehbarer Zeit nicht durchführbar. Jedoch wird gegenwärtig an verschiedenen Methoden gearbeitet, Teile der Zulassung durch Internetverfahren zu unterstützen.

Was ist eine Saisonzulassung?

Diese Zulassung gilt für einen fest definierten Zeitraum mit einem speziellen Kennzeichen. Die Gültigkeit ist auf mindestens zwei, bis höchstens elf Monate begrenzt. Der Zulassungszeitraum ist rechts auf das Kennzeichen geprägt. Achtung: Ist die Zulassungszeit vorbei, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Das Finanzamt kann ein nicht genehmigtes Benutzen, als Steuerhinterziehung deklarieren. Also ab in die Garage, da ein abgemeldetes Auto nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen parken darf.

Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Diese Kennzeichen werden nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten für die Dauer von maximal fünf Tagen erteilt. Sie dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Das Ablaufdatum findet sich rechts auf dem Schild. Zur Ausstellung ist eine Bestätigung der Versicherung erforderlich. Die Kosten liegen bei etwa 40 Euro inklusive der Schilder.

Wie bekomme ich mein persönliches Wunschkennzeichen?

Das Wunschkennzeichen gibt es direkt bei der Zulassung oder vorab im Internet. So lässt sich dieses beispielsweise unter www.wunschkennzeichen.de bequem online reservieren. Über die Website werden die Nutzer mit der entsprechenden Zulassungsstelle verbunden. Die Kosten sind bundesweit einheitlich. 10,20 Euro Gebühr und 2,60 Euro für die Reservierung macht zusammen 12,80 Euro. Aber Vorsicht: Die Reservierungsdauer liegt je nach Behörde zwischen drei Tagen und drei Monaten.

Wie melde ich ein Fahrzeug ab?

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs müssen Sie den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen zur Behörde mitnehmen und das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen. Wurde das Auto verschrottet, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis vorzulegen.
Quelle: auto Test (Auto Bild)

Gebühren der Kfz-Behörden

Dienstleistung
Preis*
Anmeldung Neuwagen
26,00 €
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirks
11,00 €
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des
Zulassungsbezirks mit Halterwechsel
18,00 €
Anmeldung Gebrauchtwagen von außerhalb des
Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel
26,00 €
Anmeldung Gebrauchtwagen von außerhalb des
Zulassungsbezirks mit Halterwechsel
28,00 €
Ummeldung ohne Halterwechsel
26,00 €
Ummeldung mit Halterwechsel
29,00 €
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge
5,60 €
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge
10,00 €
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
11,00 €
Kurzzeitkennzeichen (5 Tage)
10,00 €
Ausfuhrkennzeichen
33,00 €
Oldtimerkennzeichen
40,00 €
Saisonkennzeichen
30,00 €
rote Kennzeichen
100,00 €
Wunschkennzeichen
10,20 €
Vorabreservierung Wunschkennzeichen
2,60 €
Feinstaubplakette
5,00 €
Klebesiegel/Klebestempel/Prüfplakette/Prüfmarke
0,50 € bis 1,00 €
Erteilung einer Betriebserlaubnis (zum Beispiel Mofa)
10,00 € bis 15,00 €
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
bei Verlust
bis zu 45,00 €
bei Unbrauchbarkeit
10,00 €
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
bei Verlust
bis zu 70,00 €
bei Unbrauchbarkeit
bis zu 10,00 €
Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
5,00 €
*durschnittliche Kosten, nicht bundeseinheitlich geregelt; alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: www. Stva.de

 

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