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Justitias Mühlen mahlen bekanntlich langsam und so kann ein ungeklärter Rechtsstreit schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Damit es gar nicht erst so weit kommt, haben BVfK und Deuvet eine neue Schiedsstelle eingerichtet.

Der Bundesverband freier Kfz- Händler (BVfK) und der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. (Deuvet) haben eine gemeinsame Schiedsstelle für das Oldtimerwesen eingerichtet, sie soll künftig für Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Restauration von Oldtimern zuständig sein. Deuvet-Präsident Maik Hirschfeld stellte während der Techno Classica in Essen am 2. April die neue Einrichtung vor. Sinn der Schiedsstelle soll es sein, den Oldtimerhandel sicherer
und kalkulierbarer zu machen und unnötige sowie teilweise existenzgefährdende Auseinandersetzungen zu vermeiden: „Der Oldtimerhandel leidet oft unter schwer
kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Problemen im Schadensund Gewährleistungsrecht. Diese Probleme resultieren daraus, dass die Richter der Zivilgerichtsbarkeit mit der Materie des Oldtimerwesens äußerst selten beschäftigt sind und daher meist keine detaillierten Kenntnisse über das Oldtimerwesen haben können“, heißt es dazu in der Pressemitteilung. Unter dem Dach des Deuvet sind mehr als 160 Oldtimer-Clubs mit über 30.000 Oldtimerliebhabern organisiert. Der im Jahr 2000 gegründete BVfK hat bereits Erfahrungen in der Arbeit einer Schiedsstelle sammeln können. In der bereits bestehenden BVfK-Schiedsstelle werden nach eigenen Angaben jährlich mehr als 1000 Streitfälle überwiegend aus dem Bereich des Schuldrecht behandelt. Die Schlichtungsquote
liegt bei über 90 Prozent. Die gemeinsame Schiedsstelle soll laut eigenem Bekunden„ sowohl Käufern als auch Verkäufern, Restauratoren und Fahrzeugeigentümern ein oft langwieriges und kostenintensives, sowie oft mit wenig technischer Sachkunde geführtes Gerichtsverfahren“ ersparen. Die Schiedsstelle kann sowohl in einem
mediativen Verfahren einen Einigungsvorschlag unterbreiten, als auch in einem entscheidenden Verfahren einen bindenden Spruch fällen. Die Entscheidung, ob die
Schiedsstelle rein mediativ tätig wird oder eine Entscheidungskompetenz erhält, wird von den Parteien bei Abschluss der Schiedsvereinbarung gewählt. Die Parteien, welche die Schlichtungsstelle anrufen, müssen einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hemmung etwaiger Fristen, wie beispielsweise Verjährungs- oder Gewährleistungsfrist, ergibt sich bei Abschluss der Schlichtungsvereinbarung aus dem Gesetz. Kopf der Schiedsstelle ist der Beirat als Kompetenzteam. Die Mitglieder sind Dr. Christof Eggert, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Klaus Kukuk, Kraftfahrzeug-Sachverständiger mit Tätigkeitsschwerpunkt Oldtimer, Norbert Schroeder, Kraftfahrzeug-Sachverständiger mit Schwerpunkt Oldtimer, Friedrich Rückert, Kraftfahrzeug-Sachverständiger und Inhaber der Motorenbau Rückert, spezialisiert auf die Restauration von Oldtimerfahrzeugen, Dr. Götz Knoop, Fachanwalt Verkehrsrecht, Peter Schneider, Vizepräsident des Deuvet, Ansgar Klein, Automobilkaufmann und Vorstand BVfK und Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt.
Die Schiedsstelle soll in Kürze über das Internet erreichbar sein. Hier finden Schlichtungssuchende nähere Informationen sowie ein Antragsformular.

www.oldtimer-schiedsstelle.de

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