Justitias Mühlen mahlen bekanntlich langsam und so kann ein ungeklärter Rechtsstreit schnell zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Damit es gar nicht erst so weit kommt, haben BVfK und Deuvet eine neue Schiedsstelle eingerichtet.
Der Bundesverband freier Kfz-
Händler (BVfK) und der Bundesverband
für Clubs klassischer
Fahrzeuge e.V. (Deuvet) haben
eine gemeinsame Schiedsstelle
für das Oldtimerwesen eingerichtet, sie soll
künftig für Streitfälle im Zusammenhang
mit dem Kauf oder der Restauration von
Oldtimern zuständig sein. Deuvet-Präsident
Maik Hirschfeld stellte während der
Techno Classica in Essen am 2. April die
neue Einrichtung vor. Sinn der Schiedsstelle
soll es sein, den Oldtimerhandel sicherer
und kalkulierbarer zu machen und unnötige
sowie teilweise existenzgefährdende
Auseinandersetzungen zu vermeiden: „Der
Oldtimerhandel leidet oft unter schwer
kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang
mit spezifischen Problemen im Schadensund
Gewährleistungsrecht. Diese Probleme
resultieren daraus, dass die Richter der Zivilgerichtsbarkeit
mit der Materie des Oldtimerwesens äußerst selten beschäftigt
sind und daher meist keine detaillierten
Kenntnisse über das Oldtimerwesen haben
können“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
Unter dem Dach des Deuvet sind mehr
als 160 Oldtimer-Clubs mit über 30.000
Oldtimerliebhabern organisiert. Der im Jahr
2000 gegründete BVfK hat bereits Erfahrungen
in der Arbeit einer Schiedsstelle sammeln
können. In der bereits bestehenden
BVfK-Schiedsstelle werden nach eigenen
Angaben jährlich mehr als 1000 Streitfälle überwiegend aus dem
Bereich des Schuldrecht
behandelt. Die Schlichtungsquote
liegt bei über 90 Prozent. Die gemeinsame
Schiedsstelle soll laut eigenem Bekunden„ sowohl Käufern als auch Verkäufern,
Restauratoren
und Fahrzeugeigentümern ein
oft langwieriges und kostenintensives,
sowie oft mit wenig technischer Sachkunde
geführtes Gerichtsverfahren“ ersparen.
Die Schiedsstelle kann sowohl in einem
mediativen Verfahren einen Einigungsvorschlag
unterbreiten, als auch in einem entscheidenden
Verfahren einen bindenden
Spruch fällen. Die Entscheidung, ob die
Schiedsstelle rein mediativ tätig wird oder
eine Entscheidungskompetenz erhält, wird
von den Parteien bei Abschluss der Schiedsvereinbarung
gewählt. Die Parteien, welche
die Schlichtungsstelle anrufen, müssen
einen Vertrag schließen, in dem sie sich
verpflichten, die Kosten des Verfahrens zu
tragen. Die Hemmung etwaiger Fristen, wie
beispielsweise Verjährungs- oder Gewährleistungsfrist,
ergibt sich bei Abschluss der
Schlichtungsvereinbarung aus dem Gesetz.
Kopf der Schiedsstelle ist der Beirat als
Kompetenzteam. Die Mitglieder sind Dr.
Christof Eggert, ehemaliger Vorsitzender
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Klaus Kukuk, Kraftfahrzeug-Sachverständiger
mit Tätigkeitsschwerpunkt Oldtimer,
Norbert Schroeder, Kraftfahrzeug-Sachverständiger
mit Schwerpunkt Oldtimer, Friedrich
Rückert, Kraftfahrzeug-Sachverständiger
und Inhaber der Motorenbau Rückert,
spezialisiert auf die Restauration von Oldtimerfahrzeugen,
Dr. Götz Knoop, Fachanwalt
Verkehrsrecht, Peter Schneider,
Vizepräsident des Deuvet, Ansgar Klein, Automobilkaufmann
und Vorstand BVfK und
Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt.
Die Schiedsstelle soll in Kürze über das
Internet erreichbar sein. Hier finden Schlichtungssuchende
nähere Informationen sowie
ein Antragsformular.