DAR 12/2008
Von Dipl.-Ing. Klaus Kukuk, Overath
Wer sich dem „Objekt der Begierde“ in Form eines Oldtimers
nähert, dem können ernst zu nehmende Checklisten
helfen, die „Auto-Emotion“ etwas abzukühlen,
was zugegeben, fast unmöglich ist, da Sammelleidenschaft und Jagdfieber
schnell den klaren Blick trüben. Dies gilt nicht nur für
normale Kaufinteressenten, auch der Oldtimer-Sachverständige
wird nach einem Schema / einer Checkliste vorgehen
müssen, um sich auf das Objekt zu konzentrieren und um, so
banal wie es klingt, nichts zu vergessen!
Wir haben Ihnen hier eine solche Checkliste
im
pdf-Format zum herunterladen bereitgestellt.
I. Untersuchungsumfang
Das gesamte Auto wird untersucht. Ich persönlich nehme
gerne die Oldtimer-Markt-Checkliste von 12/85–03/861
oder die beiden Prüflisten von Winfried Seidel2 „Prüfung
eines
restaurierten/unrestaurierten Fahrzeuges“ zur Hand.
II. Identifikation
Das Typenschild, die Fahrgestellnummer, die Body- und
Motornummer sowie die Getriebenummer, gegebenenfalls
die Nummern der Lenkung und weiterer Aggregate werden
aufgenommen und fotografiert. Mittels naturwissenschaftlicher
Prüfmethoden3 werden die Nummern als Prägekennzeichnung
untersucht. (Doppeleinschlag/Materialmanipulation
etc.)
Jedoch, wo stehen die Nummern und wie sehen Sie aus?
(Schrifttyp/Einschlagart etc.) Hier helfen gern die Typreferenten
der Markenclubs, wenn Herstellerunterlagen fehlen.
Mit dem zuständigen Archivar des Herstellers oder Markenclubs
wird Kontakt aufgenommen und die Fotos der Prägekennzeichen/
Typenschilder zugesandt, die dann mit den Aufzeichnungen
verglichen werden können.
III. Echtheit
Dass die Echtheit eines Oldtimers ganz wesentlich seinen
Wert bestimmt, erscheint ein Allgemein-Platz, der kaum
erwähnt werden muss. Der Eklat um den gefälschten Porsche
2,7 RS eines Sammlers im letzten Jahr hat jedoch gezeigt,
dass auch eine vermeintliche Absicherung durch entsprechende
Verträge keinen Rundum-Schutz bedeutet. Der Hinweis
auf mögliche naturwissenschaftliche Analysen eines Fahrzeuges
hilft nur bedingt weiter, da entgegen landläufiger Meinung
die Echtheit nicht belegt werden kann. Materialuntersuchung,
Prägekennzeichenprüfung nach Methode Frey etc.
können ein Fahrzeug immer nur abschreiben, nie zuschreiben.
Diese Zuschreibung muss, und hier liegt das Problem, stets
im Gesamtzusammenhang aller Fahrzeugbauteile in Verbindung
mit der nachgewiesenen, fahrzeugspezifischen Historie
erfolgen.
IV. Erhaltungszustand
Der Erhaltungszustand ist wichtig und gehört zu den
wertbildenden Faktoren eines Fahrzeuges. Hierzu verweise
ich nochmals auf die o.g. Markt-Checkliste.
V. Rahmen/Bodengruppe
Der Rahmen bildet das Rückgrat alter Fahrzeuge und
auch bei den selbsttragenden Karosserien ist die Bodengruppe oft durch Kastenrahmenstrukturen
verstärkt. Er wird gegebenenfalls
vermessen und mit Originalzeichnungen verglichen.
Das Material des Rahmens kann mittels mehrerer naturwissenschaftlicher
Methoden4 teilweise zerstörungsfrei geprüft
werden. Schweißnähte (zusätzliche! bei verkürzten
Rahmen) können mit Ätzmethoden5 festgestellt bzw. geprüft
werden. Schweißzusatzstoffe und Rahmenmaterialien werden
gegebenenfalls mit Dekadendaten6 verglichen. Schließlich ist
der Rahmen/die Bodengruppe auf Unfallbeschädigungen und
Korrosionsbefall gegebenenfalls mittels Endoskop zu untersuchen.
VI. Karosserie
Ist das Fahrzeug original karosseriert? Stimmen Material
und/oder Struktur sowie die Maße? Wurde nicht aus einem
minderwertigen Fahrzeug des Herstellers ein hochwertigeres„
gefaked“, in dem z.B. aus einem Saloon ein „Le Mans“-Special
wurde? Selbstverständlich muss auch die Karosserie auf
Unfallbeschädigungen untersucht werden. Wieder helfen Typreferenten
der Clubs, Herstellerarchivare und o.g. naturwissenschaftliche
Methoden bei der Prüfung. Schließlich stellt
sich noch die Frage, wieviel Originalteile, die evt. 1940 die
Zielflagge der Mille Miglia gesehen haben, heute noch existieren
und nicht zwischenzeitlich nachgebaut wurden.
VII. Aggregate
Die Achsen und die Bremsanlage werden auf Zustand
und Originalität geprüft. Hat der Porsche 356 Carrera 2000
GS-GT die Ringbremse, mit der er ausgeliefert wurde? Daneben
sind Differential, Getriebe und Motor auf Zustand und
Originalität zu untersuchen. Hat der Ford GT 40 das originale
ZF-Getriebe. Stimmt die Kurbelwelle mit den großen
Schraubwangen beim BMW 328 MM?
VIII. Innenausstattung/Verdeck
Die Sitze, Verkleidungen das Verdeck werden auf Originalität bei Material und Verarbeitung geprüft.
IX. Chrom/Nickel/Messing/Kupfer etc.
Sind die Zier und Anbauteile aus den typgerechten Materialien
gefertigt und zeitgerecht galvanisiert? Wie sind Zustand,
Ausführung und Montage zu bewerten?
X. Elektrik
Wurde der Kabelbaum zeitgemäß revidiert? Ist z.B. der
24-Volt-Regler funkentstört wie für den Fahrzeugtyp vorgesehen?
XI. Lack
Die Lackuntersuchung stellt den wichtigsten Punkt dar,
um ein „unberührtes Auto“ zu ermitteln. Dabei ist die Schichtdickenmessung
eine Pflichtübung für jeden Sachverständigen.
Die erste Lackierung in Verbindung mit einer unbeschädigten
Karosserie/Rahmen ist eine mit naturwissenschaftlicher
Messtechnik relativ unkompliziert zu ermittelnde „Garantie“ für
das Alleinstellungsmerkmal, dass das Fahrzeug sich noch im Originalzustand
befindet.
Welch eine Seltenheit ist es, wenn ein Porsche 2,7 RS im
Erstlack oder ein Bugatti 35 C Grand Prix im vollständigen
Originalzustand vor einem steht. Aber was passiert, wenn ein
solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird? Die Einmaligkeit/
das Herausstellungsmerkmal ist dahin und der Wert
erheblich gemindert!
XII. Historie
Die fahrzeugspezifische Historie mit Herstellungsnachweis
und Nachweis aller Vorbesitzer und der Laufleistung
mittels vorgelegter Rechnungen und/oder Fahrtenbücher, die
die Bewegungen der Fahrzeuge dokumentieren, ist zu prüfen.
XIII. Provinience
Als RM-Auctions am 18. 5. 2008 in Maranello verschiedene
zertifizierte Ferraris versteigerte, erzielte der Ferrari 250
GT SWB California Spider aus dem Jahre 1961, ersteigert
von Herrn Chris Ewans und taxiert auf 3.000.000 € bis
3.500.000 € ein Zuschlag von 7.040.000 €. Vorbesitzer war
der 2002 verstorbene Oskarpreisträger James Coburn. Der
Mythos berühmter Persönlichkeiten kann auch durchaus profane
Fahrzeuge nobilitieren, wie den VW Golf des Papst
Benedikt
XVI, der für 188.938,88 € im Internet versteigert
wurde.
XIV. Der Allgemeine Markt
Es ist auch dazu Stellung zu beziehen, ob ein Fahrzeug
schon einmal im Handel war und wann es auf einer Auktion
zuschlagen wurde. Da Datenbanken diese Recherche heute
leicht möglich machen, gehört es zu den Aussagen über die
Qualität eines Fahrzeuges, aufzulisten, ob das Objekt in der
Vergangenheit bei einer Auktion durchgefallen ist bzw. zu
welchem Preis es früher zugeschlagen wurde.
XV. Qualität
Selbstverständlich gehört die Qualität eines Fahrzeuges
zu den wertbildenden Faktoren. Der Streit, ob es sich dabei
um ein subjektives oder ein objektivierbares Bewertungskriterium
handelt, erscheint müßig. Der Umstand, dass die Qualität
eines Fahrzeuges sich nicht jedem Laien gleich erschließt,
ist noch kein Beleg dafür, dass es Qualitätsgesichtspunkte bei
der Bewertung von Fahrzeugen nicht gebe. Fahrzeuge wie
z.B. der DB 300 SL Flügeltürer, die sich aus einer Rennwagenkonstruktion
ableiten, haben sicherlich eine andere
Qualität
als der vom selben Hersteller auf den Markt gebrachte
190 SL, der auf der verkürzten Bodengruppe des 180er
steht. Auch wenn die qualitative Bewertung eines Fahrzeuges
schwierig sein mag, darf man diesen Punkt nicht aussparen,
da sonst die Bewertung unvollständig bleibt.
XVI. Marktgängigkeit.
Wer 2008 in Essen über die Techno-Classica schlenderte,
wurde in Halle 3 von Porsche 911 Fahrzeugen erschlagen.
Das zeigt, dass diese Fahrzeuge derzeit an Marktgängigkeit
kaum zu übertreffen sind. Schwieriger ist die Beurteilung in
anderen Fällen. Zum Beispiel weist ein Swallow eine weitaus
höhere Marktgängigkeit auf als ein Avon, obwohl beide mit
einer Aluminium Karosserie auf einem Standard- oder Austin
Seven-Chassis aufgebaut sind. Nur, aus Swallow wurde Jaguar
und die New Avon Body Company existiert nach ca. 80
in den 30er Jahren gebauten Fahrzeugen nicht mehr.
Der geneigte Leser mag somit – ohne dass der „Streifzug“ zur gutachtlichen Einschätzung
eines Oldtimers einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – ein Gespür dafür
entwickeln,
auf welche Punkte er achten sollte, damit die Beziehung
mit dem „Oldtimer-Objekt der Begierde“ nicht mit
bösenÜberraschungen (auf dem Autofriedhof) endet.
Streiflicht DAR 12/2008
1 Oldtimermarkt 12/85, S. 62; 1/86, S. 30; 2/86, S. 44; 3/86, S. 48
2 Winfried Seidel Ladenburg, www.veterama.de
3 Adler-Ätzung; Frysche-Ätzung: Hermann Schumann, Metallographie, 13.
neu bearbeitte Auflage, Leipzig, Dt. Verlag für Grundstoffindustrie, 1990,
S. 738
DAR-Service
736
DAR 12/2008
4 Optische Emmisionsspektroskopie mit Bogen und Funkenanregung/Spektroskopie
mit Glimmentlackungsanregung
5 Adler-Ätzung, siehe Fn. 3.
6 Dipl.-Ing. Dieter Orbach [dieter.orbach@fh.koeln.de]